Seit August 2024 enthält das Straßenverkehrsgesetz (StVG) eigene Regeln zu THC (Tetrahydrocannabinol) am Steuer. Hier findest du eine kurze, sachliche Übersicht über die wichtigsten Vorschriften und die offiziellen Quellen dazu.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext.
Der THC-Grenzwert im Straßenverkehrsgesetz
Nach § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum hat. Für den Fall, dass zusätzlich Alkohol im Spiel ist, sieht § 24a Abs. 2a StVG eine eigene Regel vor.
Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Folgen wie Geldbuße, Fahrverbot und Punkte richten sich nach dem Bußgeldkatalog.
Probezeit und unter 21 Jahren
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt nach § 24c StVG ein eigenes Alkohol- und Cannabisverbot. Es betrifft alle, die sich in der Probezeit befinden oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für diese Gruppe spielt der Grenzwert von 3,5 ng/ml keine Rolle.
Ausnahme für verschriebene Arzneimittel
Beide Vorschriften enthalten eine Ausnahme: Sie gelten nicht, wenn THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Unabhängig davon muss jede Person, die ein Fahrzeug führt, fahrtüchtig sein.
Straftat bei Fahruntüchtigkeit
Neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht gilt das Strafrecht. Wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge berauschender Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen, kann sich nach § 316 StGB strafbar machen. Das kann auch unterhalb eines Grenzwerts gelten, wenn Ausfallerscheinungen festgestellt werden.
Wer ist zuständig?
- Polizei: führt Verkehrskontrollen durch und kann eine Blutprobe veranlassen.
- Bußgeldbehörde: ahndet Ordnungswidrigkeiten nach dem StVG.
- Staatsanwaltschaft und Gericht: sind bei Straftaten wie nach § 316 StGB zuständig.
- Fahrerlaubnisbehörde: prüft, ob jemand zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist, und kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Gutachten wie eine MPU anordnen.
Offizielle Quellen
- § 24a StVG – 0,5-Promille-Grenze und THC-Grenzwert
- § 24c StVG – Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger
- § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz
Bei Fragen zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Welcher THC-Grenzwert gilt im Straßenverkehr?
Nach § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum hat (Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung).
Gilt der Grenzwert auch in der Probezeit?
Nein. Für Personen in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein eigenes Alkohol- und Cannabisverbot.
Kann ich mich auch unterhalb des Grenzwerts strafbar machen?
Ja. Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer infolge berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Das kann auch bei Ausfallerscheinungen unterhalb eines Grenzwerts gelten.
Wo finde ich den Gesetzestext?
Die Vorschriften stehen auf gesetze-im-internet.de, insbesondere § 24a und § 24c StVG sowie § 316 StGB.




















